Interesse am SAP ECC MOSS Verfahren?
Seit 01.07.2021 gibt es vom Bundeszentralamt für Steuern die Sonderregelung MOSS. Vormals OSS. Das MOSS-Verfahren auf dem Gebiet der Umsatzsteuer dient zur vereinfachten Übermittlung von internationalen Umsätzen. Das OSS oder MOSS – Mini-One-Stop-Shop – Verfahren ermöglicht eine vereinfachte Abwicklung von vereinnahmter Umsatzsteuer aus Dienstleistungsgeschäften. Als Beispiel kann ein international agierender Onlinehandel mit SAP ERP die Umsatzsteuerübermittlung für seine ausländischen Kunden abbilden.
Hierfür hat SAP das MOSS Verfahren für ein ECC System unter bestimmten Voraussetzungen integriert. Es gibt dazu Erweiterungen im Bereich Steuern und automatisierte Übermittlung an die entsprechende Stelle. Die Anbindung erfolgt über vorhandene Dienste.
Sollte für Sie das SAP MOSS Verfahren interessant sein und Sie weitere Informationen zur steuerlichen Abwicklung benötigen, können Sie uns gerne eine Anfrage über das Kontaktformular senden.